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Gynäkologische Untersuchung: Die Vorsorgeuntersuchung der Geschlechtsorgane (Genitalien) bei der Frauenärztin oder Frauenarzt

Eine Kontrolluntersuchung der Genitalien sollten ab dem 20. Lebensjahr regelmäßig wahrgenommen werden. Wie diese gynäkologische Untersuchung abläuft, welche Untersuchungsmethoden es gibt und welche Leistungen Teil der gesetzlichen Krebsvorsorge sind, beschreibt der folgende Artikel.

Was versteht man unter der gynäkologischen Untersuchung zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung?

Die gynäkologische Untersuchung und der Nachweis von HPV erfolgt in der Regel im Rahmen der Krebsvorsorge. Als Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms kann eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt bei Frauen ab dem 20. Geburtstag einmal im Jahr diese Kontrolluntersuchung vornehmen. Ab dem 35. Lebensjahr wird eine Krebsvorsorgeuntersuchung der Geschlechtsorgane alle drei Jahre empfohlen und zusammen mit einem HPV-Test durchgeführt.

Bei akuten Beschwerden außerhalb der Krebsvorsorge sollte die betroffene Frau ihre Frauenärztin oder Frauenarzt umgehend aufsuchen, um sich untersuchen zu lassen.

Wie häufig sollte man zur Vorsorgeuntersuchung auf HPV zum Frauenarzt gehen?

Als Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms kann ein Frauenarzt bei Frauen ab dem 20. Geburtstag einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung zu HPV vornehmen, auch wenn keine akuten Symptome vorliegen. Ab dem 35 Lebensjahr erweitert sich das Zeitintervall auf drei Jahre.

Untersuchungen der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung im Überblick:

Ab 20 Jahren: Genitaluntersuchung – jährlich

  • gezielte Erhebung der Krankengeschichte
  • Untersuchung des Gebärmuttermundes mit dem Untersuchungsspiegel (Spekulum)
  • gynäkologische Tastuntersuchung
  • Inspektion der entsprechenden Hautregion
  • Befundmitteilung und Beratung

Von 20-34 Jahren: Zytologische Untersuchung – jährlich

  • Zytologische Untersuchung mittels dem sogenannten Pap-Test (Zellabstrich)
  • Bei auffälligen Befunden erfolgt eine Abklärungsdiagnostik

Ab 35 Jahren: Kombinierte Untersuchung (Ko-Testung) – alle drei Jahre

  • Zytologische Untersuchung (Pap-Test / Zellabstrich)
  • HPV-Test
  • bei auffälligen Befunden erfolgt eine Abklärungsdiagnostik

 

Quelle: www.barmer.de

Die Vorsorgeuntersuchung ist wichtig, denn im frühen Stadium erkannt ist eine Heilung von Krebs und speziell des Gebärmutterhalskrebses oft möglich.
Die Möglichkeit, dass ungehemmte Zellwachstum von Krebszellen zu zügeln, hängt wesentlich davon ab, in welchem Stadium es entdeckt wird. Je früher, desto besser.
Beim Gebärmutterhalskrebs können schon Vorformen entdeckt und entfernt werden, sodass sich Krebs gar nicht entwickeln kann.

Eine regelmäßige Krebsvorsorge bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt einmal im Jahr kann demzufolge das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, verringern.

Wie läuft die gynäkologische Untersuchung ab?

Die Krebsvorsorge beim Frauenarzt bzw. der Frauenärztin gliedert sich in mehrere Untersuchungsschritte. Der klassische Ablauf der Vorsorgeuntersuchung sieht folgendermaßen aus:

Krankengeschichte (Anamnese) und Abklärung von Risikofaktoren

In einem ersten Schritt wird die Krankengeschichte der Patientin erhoben und der Gesundheitszustand dokumentiert.
Hierzu werden mögliche Beschwerden, die zu einer HPV-Infektion passen, von der Ärztin oder Arzt hinterfragt.
Die sexuelle Aktivität oder die Wahl der Verhütungsmethode spielt bei der HPV-Infektion eine entscheidende Rolle. Deshalb wird die Ärztin oder Arzt auch hierzu Fragen stellen.
Allgemeine Risikofaktoren wie Rauchen, Alkoholgenuss, Übergewicht oder Medikamente werden ebenfalls notiert.
Die Frage nach bekannten Krebserkrankungen in der Familie gehört ebenso zur Krankengeschichte, wie die Frage nach eigenen Vorerkrankungen, die möglicherweise auf die Immunabwehr des Körpers einen negativen Einfluss haben könnten.

Tastuntersuchung und Untersuchung mit dem Spekulum

Nach der Erhebung der Krankengeschichte erfolgt die körperliche Untersuchung.

In der Regel tastet die Frauenärztin oder der Frauenarzt zunächst den Unterbauch und die Vagina ab, um so Unregelmäßigkeiten festzustellen.

Darauf folgt die Untersuchung des Genitalbereiches auf Hautveränderungen. Genitalwarzen können dadurch festgestellt werden. Eine Untersuchung der Vagina und des Gebärmutterhalses ist der nächste Schritt. Hierzu entfaltet die untersuchende Ärztin oder Arzt die Scheide mit einem eingeführten Spekulum, um einen freien Blick auf den Muttermund zu erhalten.

Werden bereits bei dieser visuellen Untersuchung Hautveränderungen oder Hautverletzungen (Läsionen) festgestellt wird die Ärztin oder der Arzt weitere Schritte einleiten, um einen eindeutigen Befund zu erheben.

Einer dieser Schritte könnte die sogenannte Kolposkopie sein. Hierbei wird der Gebärmutterhals und der Muttermund mit Hilfe eines speziellen Mikroskops untersucht und Veränderungen der Schleimhaut mit bestimmten Färbemethoden sichtbar gemacht.

Ultraschall-Untersuchung

Neben der körperlichen Untersuchung ist die Ultraschalluntersuchung die häufigste Methode zur Erstellung einer Diagnose. Mittels Ultraschalls (Sonografie) können Frauenärztinnen und Frauenärzte spezifische Körperregionen mit Ultraschallwellen untersuchen und so Erkrankungen diagnostizieren, die äußerlich nicht zu erkennen sind. Bei der Sonographie breiten sich Schallwellen im Körper unterschiedlich je nach Gewebe aus und machen so eine bildliche Darstellung von Organen und Körpergeweben möglich. Die Sonografie ist für die Patientin oder Patient risikolos, schmerzfrei und kann schnell durchgeführt werden.

In der Regel wird die Sonographie mit Hilfe eines Ultraschallkopfes ausgeführt, der über das zu untersuchende Gewebe von außen, zum Beispiel der Bauchdecke, geführt wird. Es gibt aber auch stabförmige Ultraschallsonden, die in die Scheide (vaginaler Ultraschall) oder den Mastdarm eingeführt werden können. Dadurch ist es der Ärztin oder dem Arzt möglich, die inneren Organe im Becken, wie die Gebärmutter und die Eierstöcke, besser zu beurteilen.

Abstrichuntersuchung und Laboruntersuchung der Zellen

Zu den nächsten Schritten gehört der Zell-Abstrich oder Krebsvorsorgeabstrich mit dessen Hilfe Zellen aus dem Bereich des Gebärmutterhalses und des Muttermundes entnommen werden. Diese Zellen werden mit bestimmten Diagnosemethoden im Labor untersucht und ausgewertet. Man nennt diese Untersuchung den PAP-Abstrich oder auch PAP-Test.

Die Ergebnisse des PAP-Tests liegen innerhalb weniger Tage vor.

Je nach Ausprägung des PAP-Testes werden weitere Maßnahmen durchgeführt.

Mehr zum PAP-Abstrich erfahren

Einer andere Nachweismethoden im Labor ist der sogenannte HPV-Test, ein spezielles Nachweisverfahren mittels dem das Erbgut (DNA) der Viren nachgewiesen wird. Durch dieses Verfahren kann auch genau festgestellt werden, welcher der in etwa 200 Virentypen vorliegt. Damit ist auch eine bessere Einschätzung des Risikos möglich.

Mehr zum HPV-Test erfahren

Ergänzende Untersuchungen

Zur Krebsvorsorgeuntersuchung gehört bei Frauen ab 30 Jahren zusätzlich eine Brustuntersuchung zur Brustkrebsvorsorge. Dabei tastet die Ärztin oder der Arzt beide Brüste und die Achseln auf Verhärtungen und Knoten hin ab.
Frauen unter 25 können ihren Urin zudem einmal im Jahr im Rahmen des Vorsorgechecks auf Chlamydien testen lassen. Bei Chlamydien handelt es sich um sexuell übertragbare Bakterien, die Eileiterverklebungen und Unfruchtbarkeit verursachen können.

Nach der Krebsvorsorgeuntersuchung

Einige der Untersuchungsergebnisse, wir der Pap-Abstrich, HPV-Test oder ein Ergebnis aus einer Biopsie liegen nicht unmittelbar nach der eigentlichen Untersuchung vor. In der Regel dauert es zwei bis drei Tage, bis Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen die Befunde aus dem Labor genau mitteilen kann. Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, ob ein Rücksprachetermin vereinbart werden soll oder ob Sie die Ergebnisse schriftlich oder telefonisch erhalten. So kommt es zu weniger Missverständnissen und Sie wissen, wann Sie eine Rückmeldung erwarten dürfen.