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Der Fuß juckt? Ein Zeichen für Fußpilz

Wenn die Füße jucken, kann das ein erstes Anzeichen für Fußpilz sein. Noch bevor äußerliche Hautveränderungen sichtbar werden macht sich das Pilzwachstum so bemerkbar.

Fußpilz macht sich zunächst unsichtbar bemerkbar, nämlich durch Jucken, Kribbeln oder leichtes Brennen am Fuß, der Fußsohle oder den Zehenzwischenräumen. Diese typischen Symptome ignorieren viele Menschen oder verwechseln sie. Eine Behandlung bei den ersten Symptomen ist wichtig, um das Pilzwachstum schnell aufzuhalten und den Fußpilz effektiv loszuwerden.

Wenn die Füße jucken – Nicht kratzen!

Wenn ihre Füße jucken und der Grund nicht geklärt ist, sollten sie nicht kratzen. Denn falls es sich um Fußpilz handelt sammeln sich Sporen unter den Fingernägeln und auf den Fingern und verteilen sich so auf andere Bereiche Ihres Körpers. Ein einmaliger Kontakt mit Pilzsporen reicht aus, um Hautbereiche zu infizieren.

Bei den ersten Anzeichen handeln

Mit einer frühzeitigen und richtigen Behandlung heilt Fußpilz meist ohne Probleme in wenigen Wochen ab. Ohne geeignete Therapie wird er chronisch und kann andere Hautbereiche sowie die Nägel befallen. Deswegen sollten Sie schon bei den ersten Anzeichen mit einer Behandlung starten.

Symptome für Fußpilz:

  •  juckende Füße, Kribbeln und Brennen, beginnend zwischen den äußeren Zehen
  •  Hautrisse mit brennenden Schmerzen
  •  Schuppen und Bläschen, sowie weißliche Auflagerungen
  •  Im Endstadium aufgeweichte, feuchte Haut
  •  Unangenehmer Geruch

Auch Allergien, trockene Haut oder Überbelastungen lösen Juckreiz aus. Gehen Sie daher zum Arzt um bei der Diagnose Fußpilz sicher zu gehen.

Die richtige Behandlung bei Fußpilz mit Mykosert Spray

Zunächst gilt es die betroffenen Bereiche gründlich zu waschen und abzutrocknen. Anschließend sprühen Sie Mykosert Spray gleichmäßig dünn auf die infizierten Hautbereiche. Auch angrenzende und schwer zugängliche Bereiche, wie Nagelränder, sollten Sie mitbehandeln. Spezielle pilztötende Mittel, sogenannte Antimykotika, zur Behandlung des Fußpilzes gibt es rezeptfrei in der Apotheke zu kaufen.

Mykosert lindert Juckreiz

Das Spray ist praktisch und hygienisch: bei der Anwendung kommen Ihre Hände nicht mit der erkrankten Haut in Berührung. So steht einer Heilung nichts im Wege. Bei Mykosert Spray kommt noch hinzu, dass der darin enthaltene Wirkstoff Sertaconazol den Juckreiz lindert. Juckreiz verzögert oftmals die Heilung und trägt zur Verbreitung des Pilzes bei.

Dauer der Behandlung enorm wichtig

Bei leichten Ausprägungen von Fußpilz reicht eine einmal tägliche Anwendung. Bei hartnäckigen Infektionen kann Mykosert auch zweimal täglich im Abstand von 12-Stunden angewendet werden. So heilt der Fußpilz komplett ab. Wichtig ist, dass Sie die Behandlung, auch nach Abklingen der Symptome über zwei Wochen fortführen. So gehen Sie sicher, dass alle Erreger verschwunden sind. Der Körper benötigt für eine vollständige Regeneration der Haut allerdings zirka 28 Tage. Daher wird empfohlen die Behandlung möglichst lange über diesen Zeitraum fortzuführen, um ein Wiederaufflammen der Erkrankung zu vermeiden.



Mykosert

Mykosert Spray bei Haut- und Fußpilz

Mykosert® Spray die einfache und hygienische Alternative zur Fußpilz-Creme oder Salbe. Erhältlich rezeptfrei in jeder Apotheke.

Inhalt 30 ml wirkstoffhaltige Lösung
Hersteller Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH
Preis 12,64 €

Mykosert® Creme bei Haut- und Fußpilz mit 2 % Sertaconazolnitrat/ Mykosert® Spray bei Haut- und Fußpilz Lösung mit 2 % Sertaconazolnitrat Wirkstoff: Sertaconazolnitrat Anw.: Creme: Pilzinfekt. der Haut, verursacht durch Dermatophyten (z.B. Fußpilz) od. Hefen (z.B. Malassezia-Arten b. Pityriasis versicolor od. seborrhoischer Dermatits). Lösung: Pityriasis versicolor sowie b. Pilzinfekt. der Haut, die durch Dermatophyten verursacht werden (z.B. Fußpilz). Creme: Enth. Parabene u. Sorbinsäure. Lösung: Enth. Propylenglycol u. Glycerinformal. Gebrauchsinfo. beachten. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
(MK/201218/LW/G)